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Berufskraftfahrer-Weiterbildung

BKF-Module für Lkw- und Busfahrer:innen gemäß BKrFQG

Sie sind in Besitz eines Lkw-Führerscheins (C1, C1E, C, CE) oder eines Bus-Führerscheins (D1, D1E, D, DE) und möchten damit gewerblich unterwegs sein? Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht regelmäßige Weiterbildungen (Modulschulungen) in drei Kenntnisbereichen in einem Gesamtumfang von 35 Stunden vor (5 Module á 7 Stunden). Die Weiterbildungspflicht im Rahmen des BKrFQG gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis im C- und/ oder D-Klassenbereich zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Bus- und Lkw-Fahrer:innen müssen sich folglich regelmäßig innerhalb eines 5-Jahres-Intervalls weiterbilden und dies nachweisen. Bisher war der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in Ihrem Lkw- oder Busführerschein notwendig. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrer-Qualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl „95“.

Erdbaumaschinenführerschein

Der Führerschein für Bagger, Radlader und weitere Erdbaugeräte

Der Fahrausweis für Erdbaumaschinen berechtigt zum Führen von Baggern, Radladern und Raupen. Für Unternehmen ergeben sich durch die Verhinderung von Unfällen eine effiziente Arbeitsweise, Kosteneinsparungen und zufriedene Mitarbeiter. Teilnehmer erwerben den Befähigungsnachweis für Erdbaumaschinen und ein Zertifikat vom Bildungswerk - Zum Lager UG.

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge

Für die Ausübung mancher Berufe ist ein Staplerschein der Führerscheinklasse L notwendig. Mit diesem dürfen Sie nämlich Gabelstapler und andere sogenannte Flurfördergeräte steuern. Aber Achtung: Für das Steuern von Flurförderzeugen (innerbetrieblich) müssen Sie über einen Stapelschein verfügen. Dies bestimmen die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze DGUV Grundsatz 308-001 (früher BGG 925, DGUV Vorschrift 68 (früher BGV D 27) und DGUV Vorschrift 1 (früher BGV A1).


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Wir stehen Ihnen gerne jederzeit per Mail oder Telefonisch zur Vefügung.
Oder nach Terminabsprache auch persönlich.

Über uns


Rudi Wacker

Fahrlehrer und Ausbilder
Zuständig für alle Fragen und Antworten rund um Theorie

Kontakt: 0172 | 82 64 718


Unsere Termine

24.02.2024    08:00 - 16:00 Uhr             MODUL 1

30.03.2024  08:00 - 16:00 Uhr               MODUL 2

27.04.2024    08:00 - 16:00 Uhr             MODUL 3

08.06.2024    08:00 - 16:00 Uhr             MODUL 4

27.07.2024    08:00 - 16:00 Uhr             MODUL 5


08.12.2023    14:00 - 18:00 Uhr             Teil 1 - Flurförderfahrzeuge (Theorie)

09.12.2023   08:30 - 16:30 Uhr              Teil 2 - Flurförderfahrzeuge (Praxis)


24.11.2023   14:00 - 18:00 Uhr              Teil 1 - Erdbaumaschinen (Theorie)

25.11.2023   08:30 - 16:30 Uhr              Teil 2 - Erdbaumaschinen (Praxis)


10.11.2023    14:00 - 18:00 Uhr             Teil 1 - Ladekran (Theorie)

11.11.2023    08:30 - 16:30 Uhr             Teil 2 - Ladekran (Praxis)


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Unsere Preise:
Pro Modul:                          95,00€   (1 Tag)
Flurförderschein:           230,00€  (2 Tage)
Ladekranausbildung:     330,00  (2 Tage)
Baumaschinenschein:   330,00  (2 Tage)

Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Kursbeginn bar oder per Überweisung fällig.

Für Firmen bieten wir auch Schulungen nach Ihrem zeitlichen ermessen an.
Hierfür stellen Sie eine Anfrage per e-Mail oder über unser Kontaktformular.


Grundlegendes

Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber...

Jeder Teilnehmer mit einer erfolgreich abgeschlossenen Schulung erhält
ein entsprechendes Rechtskräftiges Dokument für die eigenen Unterlagen
und zum Mitführen.